Wohnraumvermessung
Berechnung von Wohnflächen gemäß den Vorgaben der Wohnflächenverordnung durch Anwendung anerkannter Normen und Verordnungen
Trotz der objektiv einfacheren Feststellung der Größe gibt es bisher weder bei Wohnraummieten - außer im Fall von preisgebundenem Wohnraum - noch bei Gewerberaummieten einen einheitlichen Berechnungsmaßstab, der verbindlich angewendet wird. Personen, die Immobilien kaufen, mieten oder vermieten, sollten die angegebenen Flächen überprüfen, da Wohn- und Gewerbeflächen oft großzügiger angegeben werden als sie tatsächlich sind. Besonders beim Verkauf und bei der Vermietung spielt die Flächenangabe im Vertrag eine bedeutende Rolle, da der Kaufpreis oder die Miete auf der Größe basiert.
Entsprechend der Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss die Wohnfläche nach den verbindlichen Berechnungsmethoden für preisgebundenen Wohnraum ermittelt werden. Die Wahl zwischen der alten II. Berechnungsverordnung oder der neueren Wohnflächenverordnung hängt vom Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses ab.
Für neu abgeschlossene Mietverträge gilt definitiv die verbindliche Wohnflächenverordnung für preisgebundenen Wohnraum. Dies gilt zumindest, sofern im Mietvertrag nicht bereits eine spezifische Berechnungsmethode festgelegt wurde (BGH, Urteil v. 23.05.2007, VIII ZR 231/06, GE 2007, S. 1023), oder sofern sich keine örtlich übliche Berechnungsweise etabliert hat (BGH, Urteil v. 22.04.2009, VIII ZR 86/08).
Unsere sachkundigen Experten erstellen für Sie präzise Wohnflächenberechnungen gemäß der Wohnflächenverordnung. Unsere erfahrenen Fachleute ermitteln die tatsächlichen Größen von Wohn- und Nutzflächen auf den Quadratzentimeter genau.
Unsere Dienstleistungen im Rahmen der Wohnflächenberechnung umfassen:
- Sorgfältige Vermessung der Immobilie mithilfe eines Lasermessgeräts
- Erstellung einer detaillierten Wohnflächenberechnung