Berechnung von Wohnflächen gemäß den Vorgaben der Wohnflächenverordnung
Jürgen Schmitz
Geschäftsführer von Immospekto GmbH & Co.KG
Wir sind Ihr Experte für Wohnflächenberechnung
Die korrekte Berechnung der Wohnfläche nach der aktuellen Wohnflächenverordnung ist entscheidend für Vermietung, Verkauf oder rechtliche Aspekte Ihrer Immobilie. Unsere spezialisierten Experten bieten Ihnen professionelle Dienstleistungen in der Wohnflächenberechnung, die auf Präzision und Zuverlässigkeit basieren. Erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, die genaue Wohnfläche Ihrer Immobilie gemäß gesetzlicher Vorgaben zu bestimmen.
Warum ist eine professionelle Wohnflächenberechnung wichtig?
Die Wohnflächenberechnung ist nicht nur für Miet- und Kaufverträge von Bedeutung, sondern auch für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Unsere Experten nutzen fortschrittliche Vermessungstechniken, um alle relevanten Flächen gemäß der Wohnflächenverordnung präzise zu bestimmen. Dadurch stellen wir sicher, dass Sie rechtlich abgesichert sind und genaue Angaben zur Wohnfläche Ihrer Immobilie erhalten.
Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung
Trotz der objektiv einfacheren Feststellung der Größe gibt es bisher weder bei Wohnraummieten - außer im Fall von preisgebundenem Wohnraum - noch bei Gewerberaummieten einen einheitlichen Berechnungsmaßstab, der verbindlich angewendet wird. Personen, die Immobilien kaufen, mieten oder vermieten, sollten die angegebenen Flächen überprüfen, da Wohn- und Gewerbeflächen oft großzügiger angegeben werden als sie tatsächlich sind. Besonders beim Verkauf und bei der Vermietung spielt die Flächenangabe im Vertrag eine bedeutende Rolle, da der Kaufpreis oder die Miete auf der Größe basiert.
Entsprechend der Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss die Wohnfläche nach den verbindlichen Berechnungsmethoden für preisgebundenen Wohnraum ermittelt werden. Die Wahl zwischen der alten II. Berechnungsverordnung oder der neueren Wohnflächenverordnung hängt vom Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses ab.
Für neu abgeschlossene Mietverträge gilt definitiv die verbindliche Wohnflächenverordnung für preisgebundenen Wohnraum. Dies gilt zumindest, sofern im Mietvertrag nicht bereits eine spezifische Berechnungsmethode festgelegt wurde (BGH, Urteil v. 23.05.2007, VIII ZR 231/06, GE 2007, S. 1023), oder sofern sich keine örtlich übliche Berechnungsweise etabliert hat (BGH, Urteil v. 22.04.2009, VIII ZR 86/08).
Unsere sachkundigen Experten erstellen für Sie präzise Wohnflächenberechnungen gemäß der Wohnflächenverordnung. Unsere erfahrenen Fachleute ermitteln die tatsächlichen Größen von Wohn- und Nutzflächen auf den Quadratzentimeter genau.